Selbstverständlich müssen Regeln eingehalten werden. Die wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt:
Die VFS erbringt als Dienstleistung die Registrierung von bestimmten Materialien sowie die Weiterleitung von Adressen bei entsprechenden Anfragen.
Die Teilnehmer entrichten einen Jahresbeitrag. Sie können ihren Lagerbestand registieren lassen und bekommen jederzeit ohne Einschränkungen (und weitere Kosten) Auskunft über gesuchte Materialien.
Einzelanfragen sind gebührenpflichtig. Der "Anfrager" kann seinen Lagerbestand nicht registrieren lassen. Die Anfragegebühr wird auch in Rechnung gestellt, wenn kein Material vermittelt werden kann.
Der "Anfrager" setzt sich mit einem "Anbieter" in Verbindung und wickelt das Geschäft direkt ab.
Aenderungen des Lagerbestandes werden möglichst sofort gemeldet.
Die VFS übernimmt keine Haftung für den Einsatz von WINLAGER.
Die VFS übernimmt keine Haftung für vermitteltes Material (Farbe, Struktur usw).
Die VFS übernimmt kein Debitorenrisiko des Verkäufers.
Für den Verkauf von asbesthaltigen Materialien ist gemäss Stoffverordnung Anhang 3.3, Ziffer 32 vorgängig eine Sonderbewilligung beim BUWAL, Bern einzuholen.
Hier können Sie sich die AGB (Allgemeine Geschäftbedingungen) nachlesen. Die AGB werden in einem separaten Fernster angezeigt.
Allgemeine Regeln